Kung Fu Panda 4

Filmplakat: Kung Fu Panda 4

In dem vierten Teil der Drachenkrieger-Reihe erlebt der pummelige Panda Po ein neues Abenteuer. Er muss ein Chamäleon besiegen, welches die Form von Pos alten Gegnern annehmen kann und die Welt erobern möchte.

Die Story ist spannend und lustig. Die Techniken, wie die Effekte und die Kameraperspektiven haben uns bei diesem Animationsfilm sehr gut gefallen. Der vierte Teil hat einen ähnlichen Ablauf wie die anderen drei Teile. Die Musik unterstreicht die Emotionen, die bei den Szenen entstehen. Auch die deutsche Synchronisation hat uns begeistert. Trotz einiger Fehler bei den Größenverhältnissen haben uns die detailreichen Animationen gefallen. Für uns ist der Anfang etwas langgezogen, das Finale wirkt dafür sehr kurz und hatte einen Logikfehler.
In der 3D-Version wirkten die Kampfszenen in 3D lebendiger und actionreicher auf uns.

Insgesamt hat uns der Film gut gefallen, deswegen geben wir dem Film 4,5 von 5 Sternen. Viele Kinder werden bei dem Film durchweg viel Spaß haben, da er lustig, actionreich und farbenfroh ist.

technisch
musikalisch
geschichtlich
synchron

Elterninfos:Altersempfehlung der JFJ: Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die FBW-Jugend Filmjury Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die mit Kindern und Jugendlichen besetzten Jurys Hinweise, ab wann ein Film aus ihrer Sicht für das junge Publikum geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche.

FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG).

FSK Website:fsk.de;

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