Feuerwehrmann Sam - Tierische Helden

Filmplakat: Feuerwehrmann Sam - Tierische Helden

In dem Film FEUERWEHRMANN SAM werden die neuen fünf Folgen der 15. Staffel aus der bekannten „Feuerwehrmann Sam“-Serie gezeigt.

Der Film ist sehr lustig und lehrreich, doch leider ist er in einzelne Folgen unterteilt. Die Animationen sind im Hintergrund sehr vereinfacht dargestellt, dafür im Vordergrund detailreicher, da die Kinder mehr auf den Vordergrund achten. Die Kameraperspektiven sind nicht sehr abwechslungsreich, weshalb der Film für die Jüngsten besser zu verfolgen ist. Die Synchronsprecher sprechen klar, deutlich und kinderfreundlich und die Musik passt gut zu den unterschiedlichen Szenen, jedoch sticht sie sonst nicht hervor. Die Story ist für die Kinder verständlich und nicht zu spannend, da die Kapitel immer dem gleichen Ablauf folgen. Wir finden, dass der Film für Kinder ab 3 Jahren geeignet ist.

Wir bewerten den Film mit 4,5 Sternen, da der Film sehr viele Kleinkinder ansprechen wird und den ersten Kinobesuch erleichtern wird.

lehrreich
lustig
spannend
kinderfreundlich

Gattung:Für die Jüngsten
Regie:William Gordon; Oskar Nilsson
Drehbuch:Laura Beaumont; Paul Larson
Länge:50 Minuten
Kinostart:08.02.2024
Verleih:Leonine
FSK:0
Elterninfos:Altersempfehlung der JFJ: Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die FBW-Jugend Filmjury Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die mit Kindern und Jugendlichen besetzten Jurys Hinweise, ab wann ein Film aus ihrer Sicht für das junge Publikum geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche.

FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG).

FSK Website:fsk.de;

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