Drei Kameradinnen (FKM)
Der Film DREI KAMERADINNEN ist Teil eines kuratierten Programmes. Er wurde von der Jugendjury der Filmkunstmesse Leipzig (FKM) 2026, bestehend aus drei Mitgliedern des Netzwerks der BJF-Jugend Filmjury, als einer der drei relevantesten Filme der Messe ausgewählt und vorgestellt. Die Bewertung wurde von Alma Schilder (18), Queena (17) und Hannah Everitt (19) verfasst.
DREI KAMERADINNEN erwischt uns in unserer eigenen Untätigkeit.
Wir wollen etwas verändern, aber das Ausmaß dessen, was immer und immer wieder passiert, überfordert uns. Und ganz ehrlich, es ist leichter, den Kampf gegen Diskriminierung vor sich hinzuschieben und dann zu sagen „Ey, ich wollte ja was tun, aber es war zu spät.“
Es ist ein Problem der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Deswegen ist es egal, an welchem Punkt wir anfangen die Geschichte zu erzählen. Wichtig ist, wer sie erzählt, wem wir zuhören. Nur dadurch, dass wir überhaupt zuhören, wird die Geschichte für uns wahr.
Der Film traut sich, uns verantwortlich zu machen. Es ist nie zu spät, sich zu engagieren. Es gibt in einem Kreislauf eben keinen Anfang und kein Ende.
| Gattung: | Drama |
|---|---|
| Regie: | Milena Aboyan |
| Cast: | Bayan Layla; Manal Raga a Sabit; Brikena Ray; Hadnet Tesfai |
| Drehbuch: | Milena Aboyan |
| Kamera: | Mortimer Hochberg |
| Schnitt: | Elias Ben Engelhardt |
| Länge: | 93 Minuten |
| Kinostart: | 12.11.2026 |
| Verleih: | DCM |
| Elterninfos: | Altersempfehlung der JFJ: Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die BJF-Jugend Filmjury Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die mit Kindern und Jugendlichen besetzten Jurys Hinweise, ab wann ein Film aus ihrer Sicht für das junge Publikum geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche.
FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG). |
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| FSK Website: | fsk.de; |
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