Dounia und die Prinzessin von Aleppo

Filmplakat: Dounia und die Prinzessin von Aleppo

Das Gesicht weiß wie der Mond und die Haare schwarz wie der Nachthimmel mit funkelnden Sternen - jeder in der Stadt würde sie sofort erkennen, die Prinzessin von Aleppo. Auch Dounia bekommt dieses Märchen erzählt, so wie viele andere Geschichten, die als Klänge, Töne, Gerüche und Träume durch Haus und Hof ziehen. Doch eines Tages kommt der Krieg nach Aleppo, ihr Haus wird zerstört und sie muss mit ihren Großeltern ihre Heimat verlassen. Auf der Flucht begegnen sie vielen Gefahren, aber Dounia hat eine Geheimwaffe, die ihr auch in dunklen Momenten hilft.

Der einfache, mit orientalischen Farben und auf das Wesentliche konzentrierte Zeichenstil schafft es, schlimme Szenen kindgerecht darzustellen. Zum Beispiel wird das Blut des toten Vogels mit dem Saft von aufplatzenden Granatäpfeln angedeutet. So wird metaphorisch und indirekt auf Gewalt und Leid hingewiesen, ohne verstörende Bilder zu zeigen. Genau das zeichnet den Film aus. Gleichzeitig bringen der Märchenreichtum der syrischen Kultur und die Magie der Erzählung Hoffnung und Zuversicht gut rüber. Diese beiden „Erzählwelten“, die realistische und die märchenhafte, werden durch einzigartige Übergänge miteinander verbunden, die faszinierend und besonders, aber trotzdem weich und natürlich wirken. Der Mond geht über in die Gesichtsform des Mädchens, die Wogen der stürmischen See finden sich beim Kämmen der Haare wieder.

Wir empfehlen Dounias Geschichte für alle ab 6 Jahren. Schaut diesen Film, damit „eure Herzen nicht vertrocknen, sonst schrumpeln sie wie Rosinen.“

künstlerisch
poetisch
kulinarisch
hoffnungsvoll

Elterninfos:Altersempfehlung der JFJ: Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die FBW-Jugend Filmjury Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die mit Kindern und Jugendlichen besetzten Jurys Hinweise, ab wann ein Film aus ihrer Sicht für das junge Publikum geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche.

FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG).

FSK Website:fsk.de;

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