Der frechste Troll der Welt

Filmplakat: Der frechste Troll der Welt

Der Film DER FRECHSTE TROLL DER WELT ist ein unterhaltsamer, fantasievoller Familienfilm.

In dem Film geht es um den Troll Billy, der anders ist als die anderen Trolle. Billy liebt es, Streiche zu spielen. Zusammen mit seiner Familie und anderen Trollen lebt er in Höhlen auf einer kleinen Insel vor Dänemark. Eigentlich soll er nach seinem Vater der nächste Höhlenmeister werden, aber er läuft weg, um in der Oberwelt den Menschen Streiche zu spielen. Seine Schwester Bonni folgt ihm und beide werden von einem Menschenkind namens Trinne entdeckt und verfolgt. Es stellt sich heraus: Trinnes Vater will auf der Insel einen Freizeitpark bauen und würde dabei auch das Zuhause der Trolle zerstören. Billy und seine Schwester versuchen das zu verhindern. Aber werden sie es schaffen?

Uns gefällt die Animation allgemein und die Zusammenarbeit zwischen realen Schauspielern und animierten Trollen! Die verschiedenen Kameraperspektiven, z.B. der Flug auf der Fledermaus, sind toll. Der Film ist unterhaltsam und spannend. Was uns nicht so gut gefällt, ist, dass manche Szenen nicht so gut aufgelöst werden, wie z.B. der Zoff zwischen Bonni und Billy - als Bonni sauer wird, weggeht und danach direkt wieder auftaucht, ohne den Streit wirklich aufzuklären. Der große Streich am Ende auf der Baustelle ist richtig cool.

Du bist so gut, wie du bist – und keiner kann das ändern.

lustig
fantasievoll
unterhaltsam
spannend
musikalisch
Elterninfos:Altersempfehlung der JFJ: Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die BJF-Jugend Filmjury Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die mit Kindern und Jugendlichen besetzten Jurys Hinweise, ab wann ein Film aus ihrer Sicht für das junge Publikum geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche.

FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG).

FSK Website:fsk.de;

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