Cocoon – A Summer of Girlhood

Filmplakat: Cocoon – A Summer of Girlhood

Der Film COCOON – A SUMMER OF GIRLHOOD ist Teil eines kuratierten Programmes. Er wurde von der Jugendjury der Filmkunstmesse Leipzig (FKM) 2026, bestehend aus drei Mitgliedern des Netzwerks der BJF-Jugend Filmjury, als einer der drei relevantesten Filme der Messe ausgewählt und vorgestellt. Die Bewertung wurde von Alma Schilder (18), Queena (17) und Hannah Everitt (19) verfasst.

Wir haben Angst vor Krieg – Angst, dass die Stimme, die wir versuchen zu nutzen, nicht gehört wird.

Denn Krieg folgt keinem logischen Denken, sondern dem Streben nach Macht; das Streben, das uns als Gesellschaft weisgemacht hat: Wesen sind nur was wert, wenn sie Profit bringen.

COCOON wagt es, nur schöne Bilder zu zeigen. Und trotzdem schafft er es, dass wir bei der Grausamkeit des Gezeigten zusammenzucken. Wir differenzieren und distanzieren uns voneinander durch selbstgeschaffene Grenzen und ausgedachte Systeme.

Ich bin genauso Mensch wie du. Nur weil eine Person, eine Gruppe, entscheidet, dass wir jetzt Feinde sind, bringen wir uns gegenseitig um. COCOON ist menschlich, nicht im Sinne des menschlichen Strebens nach Macht, sondern im Sinne von echter Menschlichkeit.

Gattung:Animationsfilm
Regie:Yukimitsu Ina
Drehbuch:Yukimitsu Ina; Taku Kishimoto
Kamera:Jirô Tazawa
Schnitt:Masahiro Gotô
Musik:Kensuke Ushio
Länge:63 Minuten
Verleih:Tonkatsu-Pictures
Elterninfos:Altersempfehlung der JFJ: Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die BJF-Jugend Filmjury Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die mit Kindern und Jugendlichen besetzten Jurys Hinweise, ab wann ein Film aus ihrer Sicht für das junge Publikum geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche.

FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG).

FSK Website:fsk.de;

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