Bitter Gold

Filmplakat: Bitter Gold

Im Norden von Chile verdienen sich der alleinerziehende Pacifico und seine Tochter Carola ihr Geld mit illegaler Minenarbeit. Eigentlich träumen sie von einer besseren Zukunft an der Küste, doch auf der Suche nach dem Gold, um ihren Plan umzusetzen, passiert ein tragischer Unfall, der das Leben der beiden auf den Kopf stellt…

Zu Beginn wird man durch eine starke Szenerie in die Weiten der chilenischen Wüste gezogen. Doch das Gefühl der Freiheit verschwindet, sobald man mit der unheimlichen Enge der Minen konfrontiert wird. Dieser Aufbau der Atmosphäre beeindruckt uns, weil sie dafür sorgt, dass einem ein unwohles Gefühl durch den Körper fährt. Dieses Unwohlsein ist sehr interessant, weil es eine innere Anspannung auslöst, die man nicht gewohnt ist. Das wird auch großartig untermalt durch den Soundtrack und die schauspielerische Leistung.

Von den Charakteren hätten wir uns mehr Tiefe gewünscht, weil viele Themen angeschnitten, aber nicht erklärt wurden. Deshalb fiel es uns schwer, uns richtig in den Film einzufühlen, da wir auch nicht einschätzen konnten, wo es hingehen soll. Trotzdem finden wir ihn aufgrund der Bildkomposition, der äußert hochwertigen Kameraführung und einem angenehm warmen Farbschema sehenswert und empfehlen BITTER GOLD ab 14 Jahren.

spannend
isoliert
tragisch
rational

Elterninfos:Altersempfehlung der JFJ: Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die FBW-Jugend Filmjury Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die mit Kindern und Jugendlichen besetzten Jurys Hinweise, ab wann ein Film aus ihrer Sicht für das junge Publikum geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche.

FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG).

FSK Website:fsk.de;
Visionkino:visionkino.de

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